Beitragsordnung
des Fördervereins des Leibniz-Gymnasiums e.V.
Stand: 20.03.2024
§1 Grundlage
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.
- Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
- Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in §4 Satz (3) der Vereinssatzung vom 20.03.2024.
§2 Beitragshöhe
- Jedes Vereinsmitglied hat einen Jahresbeitrag von mindestens 25,- EUR zu zahlen.
- Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit, einen höheren Jahresbeitrag zu wählen.
- Bei Vereinseintritt bis zum 31. August des Jahres ist der volle, danach der reduzierte Beitragssatz von 10,- EUR zu zahlen.
- Der Vorstand ist in Ausnahmefällen ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§3 Zahlungsform und Fristen
- Die Mitgliedsbeiträge können auf folgende Weisen gezahlt werden:
- In Barzahlung
- Mittels Überweisung auf das Konto des "Förderverein des Leibniz-Gymnasiums e.V." IBAN: DE76 4306 0967 1261 2274 00, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: "Mitgliedsbeitrag Vorname Nachname"
- Mittels EC-Kartenzahlung an einem Fördervereins-Stand.
- Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.12. des Jahres zu begleichen.
- Für Beitragsrückstände werden keine Mahngebühren erhoben.
§4 Datenverarbeitung
- Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail, Name des Kindes) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
Berlin, den 20.03.2024
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 20.03.2024 beschlossen.