Beitragsordnung

des Fördervereins des Leibniz-Gymnasiums e.V.
Stand: 20.03.2024

§1 Grundlage

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder.
  2. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  3. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in §4 Satz (3) der Vereinssatzung vom 20.03.2024.

§2 Beitragshöhe

  1. Jedes Vereinsmitglied hat einen Jahresbeitrag von mindestens 25,- EUR zu zahlen.
  2. Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit, einen höheren Jahresbeitrag zu wählen.
  3. Bei Vereinseintritt bis zum 31. August des Jahres ist der volle, danach der reduzierte Beitragssatz von 10,- EUR zu zahlen.
  4. Der Vorstand ist in Ausnahmefällen ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.

§3 Zahlungsform und Fristen

  1. Die Mitgliedsbeiträge können auf folgende Weisen gezahlt werden:
    1. In Barzahlung
    2. Mittels Überweisung auf das Konto des "Förderverein des Leibniz-Gymnasiums e.V." IBAN: DE76 4306 0967 1261 2274 00, BIC: GENODEM1GLS, Betreff: "Mitgliedsbeitrag Vorname Nachname"
    3. Mittels EC-Kartenzahlung an einem Fördervereins-Stand.
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.12. des Jahres zu begleichen.
  3. Für Beitragsrückstände werden keine Mahngebühren erhoben.

§4 Datenverarbeitung

  1. Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, E-Mail, Name des Kindes) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.

Berlin, den 20.03.2024

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 20.03.2024 beschlossen.

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