Code of Conduct
des Fördervereins des Leibniz-Gymnasiums e.V.
Stand: 20.03.2024
§1 Grundlage
- Dieser Verhaltenskodex definiert Verhaltensprinzipien und Gestaltungsgrundsätze für den Vorstand und aktive Vereinsmitglieder.
- Er kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
- Die Grundlage für diesen Verhaltenskodex findet sich in §7 Satz (10) der Vereinssatzung vom 20.03.2024.
§2 Grundprinzipien
- Folgende Grundprinzipien geben dem Verhaltenskodex als verbindlichen Ausdruck des gemeinsamen Werteverständnisses einen Rahmen:
- Vertrauen und Glaubwürdigkeit durch ein Höchstmaß an Transparenz,
- Vermeiden von Interessenskonflikten durch strukturelle Vorgaben bei der Ausführung des Satzungsauftrages.
§3 Transparenz
- Präambel
- Für einen Förderverein ist das Vertrauen der Mitglieder und Spender/innen in die korrekte und zweckgerichtete Verwendung der Beiträge und Spenden das Grundkapital seiner Arbeit.
- Die Glaubwürdigkeit seiner Vertreter/innen ist die Währung, mit der der Verein dieses Grundkapital erwirtschaftet.
- Transparenz ist der Handlungsmodus, der zu diesen Zielen führt.
- Der Vorstand hat die Aufgabe, die zehn Transparenzinformationen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" für zivilgesellschaftliche Organisationen jährlich aktualisiert öffentlich verfügbar zu machen. Diese sind
- Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
- Angaben zur Steuerbegünstigung
- Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger/innen
- Tätigkeitsbericht
- Personalstruktur
- Angaben zur Mittelherkunft
- Angaben zur Mittelverwendung
- Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein bei der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" als Unterzeichner zu registrieren und ihr gegenüber deren Selbstverpflichtungserklärung abzugeben.
§4 Vermeidung von Interessenskonflikten
- Präambel
- Die Tätigkeiten des Fördervereins erstrecken sich auf den kompletten Bereich der Schulgemeinschaft. Daher betreffen die Tätigkeiten potenziell die verschiedenen Personengruppen der Schulgemeinschaft mit ihren unterschiedlichen Interessen.
- Die wichtigsten Personengruppen dabei sind die Schulleitung, die Lehrer/innen, die Elternschaft und die Schüler/innen. Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
- Die Vereinsorgane und ihre Entscheidungsregelungen sollen so gestaltet sein, dass ein Höchstmaß an gegenseitiger Kontrolle zur Vermeidung von Interessenskonflikten gewährleistet werden kann.
- Die beiden Vorsitzenden des Fördervereins sollen jeweils aus der Gruppe der Elternschaft sowie der erweiterten Schulleitung besetzt werden.
- Die beiden Kassenwart/innen sollen jeweils aus der Gruppe der Lehrerschaft sowie der Gruppe der Elternschaft besetzt werden.
- Die beiden Kassenprüfer/innen sollen jeweils aus der Gruppe der Elternschaft sowie der Gruppe der erweiterten Schulleitung/Lehrerschaft besetzt werden, wobei
- der/die Vertreter/in der erweiterten Schulleitung/Lehrerschaft die Kasse prüft, die der/die Vertreter/in der Elternschaft führt;
- die/der Vertreter/in der Elternschaft die Kasse prüft, die die/der Vertreter/in der Lehrerschaft führt.
- Leiter/innen von Versammlungen dürfen nicht zugleich Protokollführer/innen dieser Versammlung sein.
Berlin, den 20.03.2024
Der Code of Conduct wurde auf der Mitgliederversammlung vom 20.03.2024 beschlossen.