Code of Conduct

des Fördervereins des Leibniz-Gymnasiums e.V.
Stand: 20.03.2024

§1 Grundlage

  1. Dieser Verhaltenskodex definiert Verhaltensprinzipien und Gestaltungsgrundsätze für den Vorstand und aktive Vereinsmitglieder.
  2. Er kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
  3. Die Grundlage für diesen Verhaltenskodex findet sich in §7 Satz (10) der Vereinssatzung vom 20.03.2024.

§2 Grundprinzipien

  1. Folgende Grundprinzipien geben dem Verhaltenskodex als verbindlichen Ausdruck des gemeinsamen Werteverständnisses einen Rahmen:
    1. Vertrauen und Glaubwürdigkeit durch ein Höchstmaß an Transparenz,
    2. Vermeiden von Interessenskonflikten durch strukturelle Vorgaben bei der Ausführung des Satzungsauftrages.

§3 Transparenz

  1. Präambel
    1. Für einen Förderverein ist das Vertrauen der Mitglieder und Spender/innen in die korrekte und zweckgerichtete Verwendung der Beiträge und Spenden das Grundkapital seiner Arbeit.
    2. Die Glaubwürdigkeit seiner Vertreter/innen ist die Währung, mit der der Verein dieses Grundkapital erwirtschaftet.
    3. Transparenz ist der Handlungsmodus, der zu diesen Zielen führt.
  2. Der Vorstand hat die Aufgabe, die zehn Transparenzinformationen der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" für zivilgesellschaftliche Organisationen jährlich aktualisiert öffentlich verfügbar zu machen. Diese sind
    1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen
    3. Angaben zur Steuerbegünstigung
    4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger/innen
    5. Tätigkeitsbericht
    6. Personalstruktur
    7. Angaben zur Mittelherkunft
    8. Angaben zur Mittelverwendung
    9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
  3. Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein bei der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" als Unterzeichner zu registrieren und ihr gegenüber deren Selbstverpflichtungserklärung abzugeben.

§4 Vermeidung von Interessenskonflikten

  1. Präambel
    1. Die Tätigkeiten des Fördervereins erstrecken sich auf den kompletten Bereich der Schulgemeinschaft. Daher betreffen die Tätigkeiten potenziell die verschiedenen Personengruppen der Schulgemeinschaft mit ihren unterschiedlichen Interessen.
    2. Die wichtigsten Personengruppen dabei sind die Schulleitung, die Lehrer/innen, die Elternschaft und die Schüler/innen. Diese Aufzählung ist nicht vollständig.
    3. Die Vereinsorgane und ihre Entscheidungsregelungen sollen so gestaltet sein, dass ein Höchstmaß an gegenseitiger Kontrolle zur Vermeidung von Interessenskonflikten gewährleistet werden kann.
  2. Die beiden Vorsitzenden des Fördervereins sollen jeweils aus der Gruppe der Elternschaft sowie der erweiterten Schulleitung besetzt werden.
  3. Die beiden Kassenwart/innen sollen jeweils aus der Gruppe der Lehrerschaft sowie der Gruppe der Elternschaft besetzt werden.
  4. Die beiden Kassenprüfer/innen sollen jeweils aus der Gruppe der Elternschaft sowie der Gruppe der erweiterten Schulleitung/Lehrerschaft besetzt werden, wobei
    1. der/die Vertreter/in der erweiterten Schulleitung/Lehrerschaft die Kasse prüft, die der/die Vertreter/in der Elternschaft führt;
    2. die/der Vertreter/in der Elternschaft die Kasse prüft, die die/der Vertreter/in der Lehrerschaft führt.
  5. Leiter/innen von Versammlungen dürfen nicht zugleich Protokollführer/innen dieser Versammlung sein.

Berlin, den 20.03.2024

Der Code of Conduct wurde auf der Mitgliederversammlung vom 20.03.2024 beschlossen.

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